Die mündlichen und schriftlichen
Angebote der Firma Röntgenversand Wurzbacher (RVW)
sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis,
Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Die in Katalogen,
Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltenen Angaben
sind ebenfalls unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch den RVW, spätestens
jedoch durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden
zustande. Die Rechnung ist als eine Form der schriftlichen
Auftragsbestätigung anzusehen.
Preise
Die Preise verstehen sich ab Lager einschließlich
Verpackung. Tritt bis zur Ausführung des übernommenen
Auftrages eine wesentliche Erhöhung von Herstellerpreisen,
Löhnen, Frachten, Steuern und öffentlichen
Abgaben ein, behalten wir uns vor, mit dem Auftraggeber
eine angemessene Preisänderung zu vereinbaren.
Lieferung
Die vom RVW angegebenen Termine und
Fristen für die Lieferung gelten als nur annähernd
vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis
Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen
hat oder bei Versand die Ware versandbereit gemeldet
ist.
Sollte der RVW in Lieferverzug kommen
und hat eine ihm vom Käufer schriftlich gesetzte
angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen,
so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und vom
RVW unverschuldeter Umstände, z. B. Streik und
Aussperrung, Ausfall von Produktionsanlagen, Mangel
an Material und Transport verlängert sich die Lieferfrist
um eine entsprechend angemessene Zeit.
Haftung und Mängel
Bemängelungen und Reklamationen in Bezug auf Stückzahl
und Ausführung müssen sofort bei Wareneingang,
spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der
Sendung geltend gemacht werden. Als Mangel werden nicht
anerkannt die handelsüblich gebildeten Abweichungen
in den Eigenschaften, Qualität, Maße, Gewicht
und Menge. Fehlerhafte bzw. falsch gelieferte Ware darf
weder verändert noch bearbeitet werden. Bei rechtzeitiger
und von uns als begründet anerkannter Mängelrüge
haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder
unter Zurücknahme der bemängelten Ware den
Kaufpreis zu vergüten, soweit Vereinbarung einer
Preisminderung nicht zumutbar erscheint.
Transportschäden sind unmittelbar
vom Besteller dem dafür zuständigenTransportunternehmen
bei Entgegennahme der Ware zu melden und Ersatzansprüche
direkt an den Transportunternehmer zu stellen. Die Firma
RVW trägt keinerlei Haftung für Transportschäden.